Auktionshaus und Sachverständigen Büro - Torsten Ruhe
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AGB's zugleich Versteigerungsbedingungen
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Stand 08.02.2010

1.

Das Auktionshaus, Torsten Ruhe, 31737 Rinteln (nachfolgend als "Versteigerer") genannt, versteigert in fremdem Namen und auf fremde Rechnung. Für private und gewerbliche Auftraggeber.

2.

Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an Versteigerungen, Freihand- und Nachverkäufen, werden die nachfolgenden Vertragsbedingungen ausdrücklich anerkannt.

3.

Die Beschreibungen in den Versteigerungs - Listen, bzw. Katalogen, sofern zu den jeweiligen Auktionen ausgegeben, sind freibleibend und werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften (Garantien) im Sinne des

§ 443 oder Beschaffenheitsvereinbarungen nach § 434 Abs. 1 S 1 BGB dar. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können 2 Stunden vor der Auktion besichtigt werden. Sie werden im gebrauchten- u. in den Zustand versteigert (im Vor- und Nachverkauf veräußert), in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung oder des Verkäufers befinden. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel, jedoch verpflichtet er sich berechtigt vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers an den Einlieferer der beanstandeten Sache, soweit dieser erreichbar ist, weiterzuleiten.

4.

Jede einzelne Nummer bildet einen selbstständigen Kaufgegenstand. Für Beschaffenheit und Größe der Gegenstände wird keine Gewähr geleistet.

5.

Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zu vereinen, zu trennen außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen. Der Versteigerer ist berechtigt, Bieterschritte nach eigenem Ermessen festzulegen.

6.

Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen, bzw. sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten.

7.

Bei "Unter Vorbehalt" erteilten Zuschlägen, z.B. bei Untergeboten, bleibt der Ersteigerer 4 Wochen an sein Gebot gebunden. Nach Rücksprache mit dem Einlieferer wird der Versteigerer den Ersteigerer innerhalb der genannten Frist benachrichtigen, falls der Einlieferer dem Untergebot zustimmt.

8.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der ersteigerten Sachen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für vom Versteigerer nicht zu vertretende Verluste, Beschädigungen, Verwechselungen usw. auf den Käufer über. Das Eigentum am ersteigerten Gegenstand geht allerdings erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Ersteigerer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

9.

Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld, (für jede Auktion wird das Aufgeld erneut festgelegt und den jeweiligen Versteigerungsbedingungen angegeben, es kann von 10 % bis zu 20 % betragen) erhoben, sofern der Versteigerer nicht ausdrücklich andere Konditionen im Aushang bekannt gibt. Der Ersteigerer zahlt also auf das Höchstgebot das jeweils angegebene Aufgeld. Auf den Betrag des Gebotes sowie auf das Aufgeld wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.

10.

Eine Eigenhaftung des Versteigerers auf Schadenersatz, Provisions- bzw. Aufgeldrückzahlungen o.ä. ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Arglistigkeit oder grobe Fahrlässigkeit des Versteigerers vor. Entsprechendes gilt auch für Vollständigkeit und Richtigkeit von Unterlagen die vom Einlieferer zur Verfügung gestellt werden. Eine Haftung des Versteigerers für leichte Fahrlässigkeit ist umfassend ausgeschlossen. Den Versteigerer trifft keine Verpflichtung zur Überprüfung der Angaben des Einlieferers. Entsprechendes gilt für vom Einlieferer eingereichte Expertisen, Gutachten, etc. In Ermangelung konkreter Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit ist der Versteigerer nicht verpflichtet, im Hinblick auf die Originalität und Echtheit Nachforschungen anzustellen.

11.

Der Kaufpreis ist nach erfolgtem Zuschlag in bar in Währung - Euro an den Versteigerer, bzw. dessen Mitarbeiter zu zahlen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen der Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und einer evtl. Berichtigung: Irrtum vorbehalten.

12.

Auktions - Aufträge für eine bevorstehende Auktion müssen spätestens 3 Wochen schriftlich vor dem Auktionstermin vorliegen. Die darin genannten Preise gelten als Mindestpreise. Der Zuschlag kann ohne Einwilligung des Auftraggebers nicht zu einem niedrigeren Betrag erfolgen. Das Aufgeld wird dem Zuschlagsbetrag zugerechnet.

13.

Bei Weigerung der Abnahme oder Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden. Er geht seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig und der Gegenstand kann auf seine Kosten nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der o.g. Käufer für den Ausfall, hat dagegen keinen Anspruch auf Mehrerlös.

14.

Die Abnahme der ersteigerten Sachen muß innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Die Haftung für etwaige Beschädigungen oder Verluste übernimmt der Versteigerer nicht. Jede Verwahrung und jeder Transport gehen auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Aufträge für Verpackung, gekaufter Gegenstände, können nach Absprache angenommen werden. Für die Aufbewahrung ersteigerter Sachen kann ausdrücklich keine Haftung übernommen werden. Verpackung und Versand gehen zu Lasten des Käufers.

15.

Bei Gegenständen, die nicht rechtzeitig abgeholt werden, ist der Auktionator berechtigt, nach eigener Wahl diese entweder auf Kosten des Käufers in einem Lagerhaus zu hinterlegen, oder diese auf Rechnung des Käufers baldmöglichst weiterzuveräußern. Im letzteren Fall kann der Auktionator 30 % des Veräußerungserlöses als Bearbeitungsgebühr beanspruchen.

16.

Die Kaufgegenstände bleiben uneingeschränktes Eigentum des Verkäufers, bis die Kaufgelder und sonstige Zahlungsverpflichtungen des Käufers vollständig gezahlt sind. Die Kaufgegenstände sind nach erteiltem Zuschlag in Empfang zu nehmen und zu entfernen, wenn mit dem Auktionsbüro nichts anderes vereinbart wurde.

17.

Im Falle einer Nichtzahlung der ersteigerten Ware ist der Versteigerer durch den Verkäufer vertragsmäßig ermächtigt, Kaufgelder und sonstige Leistungen in seinem Namen einzuziehen, oder vor Gericht einzuklagen. Der Wohnort des Versteigerers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers.

18.

Abtransport und Demontage der ersteigerten Gegenstände erfolgen auf Kosten und Risiko des Ersteigerers. Das Betreten des Geländes des Verkäufers zum Zwecke der Besichtigung oder der Versteigerung oder Abholung durch den Ersteigerer oder durch ihn beauftragte Verrichtungsgehilfen, geht auf eigene Gefahr, eine Haftung des Versteigerers u. Verkäufers ist ausgeschlossen.

19.

Da es unmöglich ist, über Neupreise und Sonderangebote aller im Handel angebotenen Waren laufend informiert zu sein, übernimmt der Versteigerer auch schon deshalb keine Gewähr dafür, dass ersteigerte Waren im Handel im Einzelfall möglicherweise billiger angeboten werden und vom Bieter „überzahlt“ wurden. Schadenersatzansprüche können in diesem Falle nicht geltend gemacht werden. RÜCKGABE, UMTAUSCH, WANDLUNG, MINDERUNG oder ähnliches ist ausdrücklich ausgeschlossen. Käufer sind nicht berechtigt, Abzüge zu machen oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.

20.

Sämtliche Rechnungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Auktion beglichen sein.

Nach diesem Datum erfolgt das rechtliche Inkasso mit Belastung der Spesen durch unseren Rechtsbeistand.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CICSG).

Torsten Ruhe - Auktionshaus und Sachverständigen Büro

Braasstr. 6
31737 Rinteln
Deutschland

Tel.: 0 57 51 - 95 20 10

Fax: 0 57 51 - 95 72 19

Mobil: 0 17 1 - 34 10 14 1

E-Mail: Torstenruhe@web.de

Stadt Rinteln
Erlaubnis gemäß §34 b Abs. 1 Gewerbeordnung

Steuer-Nr. : 44 / 202 / 01834 Finanzamt Stadthagen

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