Auktionshaus und Sachverständigen Büro - Torsten Ruhe
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Versteigerungsbedingungen für Industrieversteigerungen
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Stand 08.02.2010

Versteigerungsbedingungen

Mit der persönlichen oder schriftlichen Teilnahme an der Auktion erkennt der Bieter folgende Versteigerungsbedingungen an.
Die Versteigerung durch das Auktionshaus Torsten Ruhe erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.
Das Versteigerungsgut konnte bei Aufruf mindestens zwei Stunden besichtigt werden.
Der Erwerber hat nach Zuschlag keine Möglichkeit zu reklamieren. Eigenschaften nach § 459ff. BGB werden in keinem Fall zugesichert. Dies gilt insbesondere für Menge, Zustand und Beschaffenheit, Alter, Maße und Gewichte, Beschädigungen usw.
Alle Gegenstände gelten als in dem Zustand angeboten, in dem sie sich im Augenblick des Aufrufes befinden.
Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf, wenn nicht vorher ein höheres Gebot abgegeben wird. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Besteht Zweifel an der Wirksamkeit des Zuschlages, wird der Gegenstand sofort neu aufgerufen. Im Falle eines minderen Erlöses haftet der Vorbieter für den Ausfall, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

Auf den Zuschlagpreis wird die Mehrwertsteuer von 19% aufgeschlagen!
Auf den Zuschlagpreis wird außerdem ein Aufgeld in Höhe von 15% erhoben, in dem die Mehrwertsteuer von 19% enthalten ist.

Beispiel:
Zuschlag 1.000,00 €
zzgl. 19% MWSt 190,00 €
zzgl. 15% Aufgeld auf den Zuschlag 150,00 € incl. MwSt. (23,95 €)

zu zahlender Endbetrag: 1.340,00 €

Sofort nach Zuschlag muss der Kaufpreis und das Aufgeld bar bezahlt werden. Schecks werden nur mit Bankbestätigung oder als Landeszentralbankschecks angenommen. Während der Versteigerung ausgestellte Rechnungen gelten unter Vorbehalt der Nachprüfung und Abgleichung mit dem Protokoll.
Sofort mit dem Zuschlag gehen alle Gefahren auf den Käufer über, insbesondere die des Verlustes (Diebstahls) und der Beschädigung.
Der Ersteigerer hat die erworbenen Gegenstände sofort, spätestens zu dem bekanntzugebenden Abholtermin abzuholen. Sie lagern so lange auf die Gefahr des Erwerbers.
Der Aufruf erfolgt zu den Schätzpreisen. Wird ein geringeres Gebot abgegeben, kann der Zuschlag abgelehnt, oder unter Vorbehalt erteilt werden. Im Falle des Vorbehaltszuschlages ist der Bieter 15 Tage an sein Gebot gebunden. Der Versteigerer kann jedoch den Gegenstand zu einem höheren Gebot neu aufrufen, oder freihändig nachverkaufen, ohne den Vorbehaltsbieter hiervon zu unterrichten. Der Versteigerer kann ohne Angaben von Gründen Personen von der Versteigerung ausschließen und Hausverbot für den Versteigerungsort erteilen.
Diese Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Nachverkauf.

Die Teilnahme an der Versteigerung erfolgt auf eigene Gefahr. Weder der Versteigerer noch sein Auftraggeber haften für Personen- oder Sachschäden, auch nicht im Falle von Fahrlässigkeit.

Erfüllungsort und Gerichtstand für Kaufleute (auch im Mahnverfahren) ist für beide Teile Rinteln.

Torsten Ruhe - Auktionshaus und Sachverständigen Büro

Braasstr. 6
31737 Rinteln
Deutschland

Tel.: 0 57 51 - 95 20 10

Fax: 0 57 51 - 95 72 19

Mobil: 0 17 1 - 34 10 14 1

E-Mail: Torstenruhe@web.de

Stadt Rinteln
Erlaubnis gemäß §34 b Abs. 1 Gewerbeordnung

Steuer-Nr. : 44 / 202 / 01834 Finanzamt Stadthagen

Änderungen und Irrtum vorbehalten

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